top of page

AGB

Art. 1 Geltungsbereich

Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der My Home Reinigung soweit diesen nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Grundlage der Bedingungen sind die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen. Von den Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

Art. 2 Allgemeines

Der Auftraggeber hat MY HOME Reinigung, alle für eine ordentliche Ausführung notwendige Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, genau abzugeben. Die MY HOME Reinigung überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig; ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu überprüfen oder Gewichts oder Masskontrollen vorzunehmen. Stellt MY HOME Reinigung Unklarheiten fest, benachrichtigt sie umgehend den Auftrag-geber.

Art. 3 Transportübernahme im Allgemeinen

Beide Parteien setzten voraus, dass der Auftrag unter normalen Verhältnissen abgewickelt werden kann; die Hauptverkehrstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo belad und entlad stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe der Mehraufwände. Der Auftraggeber wird von MY HOME Reinigung sofort auf Mehraufwände hingewiesen.

Art. 4 Pflichten der ROOM SERVICES

Die MY HOME Reinigung ist dazu verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Die MY HOME Reinigung führt den Auftrag vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus. Die Ablieferung des Frachtgutes am Bestimmungsort hat sofort nach Ankunft des Transportes oder nach Vereinbarung zu erfolgen.

Art. 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat für geeignete Verpackung zu sorgen. Er hat der MY HOME Reinigung rechtzeitig die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zu bezeichnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MY HOME Reinigung auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen.

Art. 6 Preise

Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen, besondere Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände: a. das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch MY HOME Reinigung vorgenommen werden müssen. b. das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen. c. der Transport von Kühlschranken/Truhen von über 200 l, Klavieren und anderen Gegenstände von mehr als 100 kg Eigengewicht d. das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw. e. der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat f. g. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen h. Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das MY HOME SERVICE nicht verschuldet hat i. ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind. j. Bei einem Umzug mit einem 25-m3-Fahrzeug ist auf jeden Fall ein Mindestbetrag in Höhe von 4Stunden.- geschuldet. Bei einem Umzug mit einem 50-m3-Fahrzeug beträgt die Mindestvergütung 4 Stunden.

Art. 7 Bezahlung

Umzüge sind grundsätzlich bar zu bezahlen. Bei Transporten ins Ausland ist Vorauszahlung zu leisten.

Art. 8 Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung des dadurch MY HOME Reinigung entstehenden Mehraufwandes. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen Bei Rücktritt innerhalb von 30 Arbeitstagen vor dem geplanten Umzug sind 30 % des in der Offerte gestellten Betrages im Sinne einer pauschalierten Abgeltung für Aufwände, Bemühungen und Umtriebe geschuldet. Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Umzug sind 50 % des in der Offerte gestellten Betrages geschuldet. Beweist MY HOME Reinigung einen grösseren Schaden ist auch dieser zu entschädigen. MY HOME Reinigung  haftet nicht für Beschädigungen von Gütern während des Be- und Entladens, Ab- und Aufstellens, wenn ihre Grösse oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be  oder Entladestelle nicht entspricht, wenn der Frachtführer den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen hat und der Auftraggeber trotzdem auf Erbringen der Leistung bestanden hat. Gleiches gilt für Beschädigungen an Wänden, Fenstern, Böden oder Stiegen Geländern, wenn die Grösse oder Schwere der zu transportierenden Güter den Raumverhältnissen nicht entsprechen. Wird die Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen oder aus anderen Gründen, für welche MY HOME Reinigung keine Schuld trifft, verzögert, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen.

Art. 9 Retentionsrecht

Wenn das Fracht- oder Umzugsgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf denselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird, kann MY HOME Reinigung das Fracht oder Umzugsgut bis zum Wert des geschuldeten Betrages retinieren oder auf Kosten des Auftraggebers hinterlegen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen von Art. 444, 445 und 451 OR. In diesem Fall kann MY HOME SERVICE den Auftraggeber schriftlich auffordern, die Forderung innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Diese Aufforderung hat die Androhung zu enthalten, dass MY HOME Reinigungdas Recht hat, bei Unterlassung der Zahlung, die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens zu verwerten (nach eigenem Ermessen freihändiger Verkauf oder, falls die Güter keinen materiellen Wert aufweisen, Entsorgung)

Art. 10 Haftung

MY HOME SERVICE haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Sie haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten ist. MY HOME Reinigung haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände, Lampen, Lampenschirme, Pflanzen, technische Geräte (Fernseher, Computer usw.) einer geeigneten Verpackung (Art. 442 OR). Bei Beschädigungen des Inhalts von Kisten und anderen Behältnissen haftet MY HOME Reinigung nur, wenn das Ein und Auspacken durch seine eigenes oder von ihr beauftragtes Hilfspersonal besorgt worden ist.

Art. 11 Haftungsausschluss

Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Sachen wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirmen, Radio- und Fernsehgeräten, anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tiere etc.), ist MY HOME SERVICE von der Haftung befreit, vorausgesetzt, dass die üblichen Vorsichtsmassnahmen angewendet wurden. Bargeld und Wertsachen sind von der Haftung ausgeschlossen. Für Kostbarkeiten wie Schmuck, Dokumente Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerobjekte übernimmt MY HOME Reinigung keine Haftung. Wird der MY HOME Reinigung ein Verzeichnis solcher Gegens-stände mit detaillierter Wertangabe übergeben und wird anhand dieser Unterlagen eine spezielle Warentransporter-sicherung abgeschlossen wird, so geniesst der Auftraggeber diesen Versicherungsschutz.

Art. 12 Mängelrüge

Der Auftraggeber hat das Umzugsgut sofort nach Aus-laden zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Trans-portgutes anzubringen. Bestehende Schäden an Mobiliar sind dem Umzugschef vor dem Umzug speziell anzuzeigen. Für bestehende Kratz-, Schramm-, Druck-, Scheuer und Erschütterungsschäden aller Art übernimmt MY HOME Reinigung keine Haftung. Gestützt auf die Be-stimmungen des OR-Artikel 452 Absatz 1, sind Schäden jeglicher Art am Frachtgut sofort nach dem Um-zug den Umzugs-Mitarbeitern mitzuteilen und schriftlich auf der Quittung mit der Unterschrift des Kunden und des Umzugschefs festzuhalten. Die gleiche Frist- und Formvorschrift gilt ebenfalls für Schäden an Böden, Wänden, Decken, Türen usw. In Abänderung von Artikel 452 Absatz 2 und 3 (OR) sind äusserlich nicht erkennbare Schäden am Frachtgut innerhalb von 2 Tagen nach dem Umzug schriftlich der My Home Reinigung , Kappelenring 1c,3032 Hinterkappelen mitzuteilen. Schäden, die während eines Reinigungsauftrags entstanden sind, sind den jeweiligen Mitarbeitern direkt bei der Wohnungsabgabe zu melden und entsprechend auf der Quittung zu vermerken. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

Art. 13 Gerichtstand und anwendbares Recht

Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz der MY HOME Reinigung in Bern als Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht.

Art. 14 
Zahlungskonditionen
Die Bezahlung für die Reinigung erfolgt immer Bar am Tag nach der Reinigung. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 7 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag oder ein Teil vom Rechnungsbetrag kann im Voraus per Bank oder Postzahlung getätigt werden

bottom of page